📢 Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist ab 01.04.2025 geplant.
📢 Seit dem 1.1.2024 ist das eRezept Pflicht: Mittlerweile hat sich dieses schon bewährt und ist für die meisten Krankenkassen anwendbar. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung. Am einfachsten ist folgendes Vorgehen: Rezept in der Praxis oder auch per Telefon oder Email anfordern. Das Medikament kann Ihnen dann in jeder Apotheke gegen Vorlage Ihrer Krankenkassenkarte ausgehändigt werden. Es ist auch eine Bestellung gegen Vorlage oder Verschicken eines Ausdrucks mit QR-Code möglich.
Öffnungszeiten:
7:30 - 11:30 Uhr
15:30 - 18:00 Uhr
7:30 - 11:30 Uhr
15:30 - 18:00 Uhr
7:30 - 11:30 Uhr
7:30 - 11:30 Uhr
15:30 - 18:00 Uhr
7:30 - 11:30 Uhr
Zusätzliche Termine nach individueller Vereinbarung.
Angaben nach Teledienstgesetz TDG: Zuständige Kammer ist die Bayerische Landesärztekammer. Die Berufsbezeichnung "Arzt" gem. § 3 der Bundesärzteordnung wurde durch Approbation erteilt (Bayerisches Staatsministerium des Inneren). Die Berufsordnung kann unter dieser Adresse eingesehen werden.